Welches Formular, welcher Weg, wie lange dauert es? Hier steht, wie das Verfahren bei der Barmer konkret abläuft — und womit du den Pflegeaufwand belegst, wenn der Gutachter kommt.

Die Barmer nimmt Pflegeanträge auf drei Wegen entgegen. Inhaltlich unterscheiden sie sich nicht — nur im Aufwand.
| Weg | Was du brauchst | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Telefonisch | Servicenummer 0800 333 10 10 (kostenlos) | Schnellster Weg, auch für die Höherstufung |
| Online | Konto im Kundenportal „Meine Barmer" | Ohne Konto nicht möglich — Einrichtung vorher einplanen |
| Per Post | Formular 44100 (Erstantrag) oder 44171 (Höherstufung) | Muss eine Originalunterschrift tragen |
Das Formular 44171 heißt „Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen" und ist der richtige Vordruck, wenn der Pflegegrad nicht mehr zur Lage passt. Wann sich das lohnt und welche Fristen dabei gelten, steht unter Pflegegrad-Höherstufung beantragen.
Für Nebenleistungen gibt es eigene Vordrucke, unter anderem 44130 für Kurzzeitpflege, 44112 für Verhinderungspflege und 44190 für Wohnraumanpassung.
Ein Detail unterscheidet die Barmer von manch anderer Kasse — und es ist eines, auf das man sich vorbereiten kann.
Die Kriterien sind bei allen Pflegekassen gleich, denn sie stehen im Gesetz: Begutachtet werden sechs Lebensbereiche — von der Mobilität über kognitive Fähigkeiten bis zur Gestaltung des Alltags. Was zählt, ist nicht die Diagnose, sondern wie viel Selbstständigkeit noch da ist.
Deshalb gehören in die Dokumentation nicht nur die Tätigkeiten, sondern Dauer und Hilfeform: ob du erinnerst, unterstützt oder vollständig übernimmst. Welche sechs Module das im Einzelnen sind und was in jedem bewertet wird, erklärt Pflegetagebuch für die Pflegekasse.
Diese Fristen gelten für alle Pflegekassen gleichermaßen, also auch für die Barmer.
Die Entscheidung muss dir spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitgeteilt werden (§ 18c SGB XI). Überschreitet die Kasse diese Frist, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche der Verspätung — es sei denn, sie hat die Verzögerung nicht zu verantworten oder es liegt bereits vollstationäre Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 vor.
Befindet sich die pflegebedürftige Person im Krankenhaus, in einer stationären Reha oder im Hospiz, gelten verkürzte Begutachtungsfristen; die Kasse muss dann unverzüglich nach Eingang der Empfehlung entscheiden.
Stand: August 2026. Formularnummern und Kontaktwege nach Angaben der Barmer; gesetzliche Fristen nach SGB XI. Beides kann sich ändern — im Zweifel direkt bei der Barmer nachfragen.
Telefonisch unter 0800 333 10 10, online über „Meine Barmer" oder per Post mit Formular 44100. Postanträge brauchen eine Originalunterschrift.
Formular 44171 „Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen" — es deckt Höherstufung und Umstellung ab und ist auch telefonisch oder online möglich.
Die Barmer bietet von sich aus einen Termin zur telefonischen Beratung an und veranlasst gleichzeitig die Begutachtung. Nachfassen ist nicht nötig — vorbereitet sein schon.
Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang (§ 18c SGB XI). Bei Überschreitung werden 70 Euro je angefangener Woche fällig, sofern die Kasse die Verzögerung zu verantworten hat.
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